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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des MCV Steinitz e.V.
Sie entscheidet über grundlegende Angelegenheiten des Vereins und ermöglicht den Mitgliedern aktive Mitgestaltung.


Aufgaben der Mitgliederversammlung

Zu den zentralen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Wahl und Abberufung des Vorstands

  • Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts

  • Entlastung des Vorstands

  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen

  • Festlegung von Beiträgen und Umlagen

  • Entscheidung über grundlegende Vereinsangelegenheiten

Die genauen Zuständigkeiten ergeben sich aus der Vereinssatzung.


Einberufung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.

Die Einladung erfolgt fristgerecht gemäß Satzung unter Angabe der Tagesordnung.


Beschlussfähigkeit

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

Beschlüsse werden gemäß den in der Satzung festgelegten Mehrheiten gefasst.


Anträge

Anträge zur Tagesordnung sind fristgerecht schriftlich beim Vorstand einzureichen.

Näheres regelt die Satzung.


Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder gemäß Satzung.


Transparenz

Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt.
Beschlüsse werden ordnungsgemäß dokumentiert.