Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des MCV Steinitz e.V.
Sie entscheidet über grundlegende Angelegenheiten des Vereins und ermöglicht den Mitgliedern aktive Mitgestaltung.
Aufgaben der Mitgliederversammlung
Zu den zentralen Aufgaben gehören insbesondere:
Wahl und Abberufung des Vorstands
Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts
Entlastung des Vorstands
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Festlegung von Beiträgen und Umlagen
Entscheidung über grundlegende Vereinsangelegenheiten
Die genauen Zuständigkeiten ergeben sich aus der Vereinssatzung.
Einberufung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
Die Einladung erfolgt fristgerecht gemäß Satzung unter Angabe der Tagesordnung.
Beschlussfähigkeit
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
Beschlüsse werden gemäß den in der Satzung festgelegten Mehrheiten gefasst.
Anträge
Anträge zur Tagesordnung sind fristgerecht schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Näheres regelt die Satzung.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder gemäß Satzung.
Transparenz
Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt.
Beschlüsse werden ordnungsgemäß dokumentiert.



