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FAQ

Mitgliedschaft


Wie werde ich Mitglied im MCV Steinitz e.V.?

Die Mitgliedschaft kann über unseren Online-Mitgliedsantrag oder schriftlich beantragt werden.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand gemäß den Regelungen der Satzung.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.


Welche Arten der Mitgliedschaft gibt es?

Der Verein unterscheidet grundsätzlich zwischen:

  • Aktiven Mitgliedern

  • Passiven Mitgliedern

  • Jugendmitgliedern (Kinder)

Details zu Rechten und Pflichten ergeben sich aus der Satzung.


Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung.
Derzeit gelten folgende Jahresbeiträge:

  • Aktiv: 72 €

  • Passiv: 36 €

  • Jugend/Kinder: 36 €

Änderungen bleiben der Mitgliederversammlung vorbehalten.


Wann ist der Beitrag fällig?

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus fällig.
Der Einzug erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschrift.


Kann ich während des Jahres eintreten?

Ja. Ein Eintritt ist grundsätzlich jederzeit möglich.
Die Beitragsregelung bei unterjährigem Eintritt richtet sich nach der Beitragsordnung.


Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Die Kündigung muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erfolgen.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Vereinssatzung.

Eine rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.


Welche Pflichten habe ich als Mitglied?

Mitglieder verpflichten sich:

  • die Satzung und Ordnungen des Vereins zu beachten

  • die Beiträge fristgerecht zu entrichten

  • die Strecken- und Sicherheitsregeln einzuhalten

  • das Ansehen des Vereins nicht zu schädigen


Besteht Versicherungsschutz?

Im Rahmen des Vereinsbetriebs besteht grundsätzlich ein Versicherungsschutz gemäß den abgeschlossenen Vereinsversicherungen.
Details können beim Vorstand erfragt werden.

Eine persönliche Unfall- oder Zusatzversicherung wird empfohlen und kann über unseren Ansprechpartner erworben werden. Sprechen Sie uns dazu einfach an.


Kann ich den Verein aktiv mitgestalten?

Ja. Mitglieder haben im Rahmen der Satzung Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, insbesondere in der Mitgliederversammlung.


Gibt es eine Probe- oder Gastmitgliedschaft?

Eine dauerhafte Mitgliedschaft ist erforderlich, um die vollen Rechte und Vorteile des Vereins in Anspruch zu nehmen.
Gastfahrerregelungen sind separat geregelt.